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Einheitliche Bewertung Nullung Sch III

Geschrieben am 13. Jan 2025

Einheitliche Bewertung bei Installationen nach Nullung Schema III – Wichtige Dokumente für die Branche

 

Die Bewertung und Nutzung von Installationen nach Nullung Schema III ist ein komplexes Thema, das Klarheit und einheitliche Standards erfordert. Um dies zu fördern, stellt der VSEK I ASCE zwei wichtige Dokumente bereit, die allen Mitgliedern jetzt zur Verfügung stehen:

1.Bewertung der Nutzungsvoraussetzungen und Verhältnismäßigkeit bei Installationen nach Nullung Schema III

2.Merkblatt zur Verantwortlichkeit bei Installationen nach Nullung Schema III

Diese Stand-der-Technik Papiere bieten detaillierte Informationen und klare Anleitungen, um rechtliche und technische Anforderungen sicher umzusetzen. Ziel ist es, einen gemeinsamen Branchenstandard zu etablieren, der für Transparenz und Sicherheit sorgt.

 

Der Verband ruft alle Mitglieder dazu auf, diese Vorgaben aktiv in der Praxis anzuwenden und so einen Beitrag zur Professionalisierung unserer Branche zu leisten.

Nutzen Sie die bereitgestellten Dokumente (als Dossier unten angehängt), um Ihre Arbeit zu erleichtern und die Standards unserer Branche zu stärken. Für Rückfragen oder weiterführende Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


 Kommentare (2)


Kontrolleur - 12.02.2025 20:58

Ich bin grundsätzlich auch für eine Sanierung. Dieses Stand der Technikpapier geht jedoch zu weit. Die Esti Weisung spricht grundsätzlich eine Empfehlung zur Sanierung aus. Der Verband versucht jetzt eine Pflicht zu machen und ich bin nicht sicher ob es dem Verband dienlich ist Forderungen an den Hauseigentümer zu stellen, die rechtlich nicht standhalten. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es einfacher ist den Eigentümer zu einer Sanierung zu Überzeugen als in zu zwingen. Würde mich über andere Kommentare freuen.


weiterer Teilnehmer - 11.03.2025 21:45

Hallo "Kontrolleur"

Leider weis ich nicht wer du bist, sonst würde ich direkt antworten. Wichtig aus meiner Sicht, lies nicht die Weisung, lies die Erläuterung zur Weisung. Diese Erläuterung zur Weisung ist glasklar, Nullung Schema III entspricht nicht mehr dem Art. 3 Abs. 2 und der Besitzstandsschutz nach BV Art. 26 ist aufgehoben.

Ich bin bei dir, zwingen bringt nicht, man muss das Gespräch mit dem Eigentümer suchen und Ihn aufklären, Ihm den Mehrwert erläutern und aufzeigen das er keinen SINA bekommt wenn er es nicht macht (Voraussetzung: Nutzungsbedingungen sind nicht alle erfüllt). Einfach sagen "Hier, dein Problem" hat noch keine Situation verbessert. Aber das können wir nicht auf einem Papier definieren, dieses Situativ nötige Gespür muss jeder Elektrokontrolleur / Elektrosicherheitsberater so oder so in seinem Alltag haben.

Ansonsten melde dich direkt bei mir falls noch weitere Unklarheiten herrschen.


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