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Vernehmlassung: Verordnungen im Energiebereich

Geschrieben am 27. Okt 2020

Geschätzte Mitglieder des VSEK

Die Niederspannungs-Installationsverordnung, für die eine Teilrevision ansteht, ist in Bezug auf ihre Bedeutung quasi die Verfassung der Elektrokontroll- und Elektroinstallationsbranche. 

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 28. September 2020 das Vernehmlassungsverfahren unter anderem für eine Teilrevision der NIV (SR 734.27) eröffnet. Ebenfalls für unsere Branche von Bedeutung ist die Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA, SR 734.25), welche auch Gegenstand der Vernehmlassung ist.  Diese umfasst des Weiteren die Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE.

1. Die Teilrevision der VPeA betrifft folgende Abschnitte, welche geändert werden sollen:

Art. 1 Abs. 1 Bst. c Ziff. 2 und Abs. 3 Bst. a

Damit wird die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen mit Verbindung zum Niederspannungsverteilnetz – namentlich Photovoltaikanlagen – aufgehoben.

Hier finden Sie den erläuternden Bericht zur Teilrevision der VPeA.

2. Die Teilrevision der NIV betrifft folgende Abschnitte, welche geändert werden sollen:

Art. 14 Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen (Abs. 1 Bst. a und b)
Art. 18 Gültigkeit der Installationsbewilligung (Abs. 2)
Art. 23 Meldepflichten bei allgemeinen Installationsbewilligungen
Art. 24 Baubegleitende Erstprüfung und betriebsinterne Schlusskontrolle (Abs. 5)
Art. 25 Meldepflichten bei eingeschränkten Installationsbewilligungen (Abs. 1, 1bis und 4)
Art. 33 Aufgaben der Netzbetreiberinnen (Abs. 1bis)

Art. 35 Nachweis bei der Übernahme der Installation (Abs. 3 und 4)

Die Teilrevision der NIV lockert insbesondere die Zulassungsbedingungen für die Prüfung zur Erlangung einer Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen (z. B. PVA) nach Art. 14 NIV (eingeschränkte Installationsbewilligung). Mit dem Wegfall des Plangenehmigungsverfahren für Energieerzeugungsanlagen (EEA), die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, werden in der NIV flankierende Massnahmen definiert. Diese erlauben es dem ESTI, verstärkt eine Stichprobenkontrolle der betreffenden Installationen durchzuführen.

Hier finden Sie den erläuternden Bericht zur Teilrevision der NIV.

Der VSEK wurde ebenfalls eingeladen, um im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren Stellung zu beziehen. Er wird von dieser Möglichkeit sicher Gebrauch machen und eine Eingabe tätigen. Falls Sie dazu Ihre Meinung äussern möchten, zögern Sie nicht, uns diese unter info@vsek.ch bis am 23. Dezember 2020 zukommen zu lassen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 11. Januar 2021. Es ist geplant, dass die einzelnen Revisionen und Teilrevisionen am 1. Juli 2021 in Kraft treten werden.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit an der Vernehmlassung der teilrevidierten NIV, welche massgebliche regulatorische Weichen für die Zukunft der Elektrosicherheitsberatung in der Schweiz stellen wird.

Ihr VSEK Zentralvorstand

Vernehmlassung: Verordnungen im Energiebereich