Sind gewisse Berufsgruppen in der Schweiz überreglementiert? Eine Bestandesaufnahme der beruflichen Reglementierungen

Geschrieben am 4. Dez 2019

Berufe in der Elektrobranche gehören zu den «reglementierten Berufen», die nur Personen ausüben dürfen, welche über einen bestimmten Ausbildungsabschluss verfügen. Eine Studie zuhanden des Bundesrates untersuchte, ob es Qualifikationsanforderungen gibt, die den Zugang zu gewissen Berufen künstlich einschränken und den Gesetzen des freien Wettbewerbs widersprechen.

 

Einleitung

Das am 7. März 2017 angenommene Postulat 16.3754 von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP) forderte Massnahmen zugunsten von mehr Wettbewerb, Innovation und beruflicher Mobilität, namentlich bei den reglementierten Berufen. In Erfüllung des Postulates Nantermod hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den Bericht «Voraussetzungen zur Ausübung gewisser Berufe. Stand der Dinge» am 20. November 2019 veröffentlicht. Die Studie ist auch für unseren Berufsstand von einiger Brisanz, was der Lead der Pressemitteilung unterstreicht, indem er explizit «Elektrikerinnen und Elektriker» erwähnt.

 

Grundlagen

Mit Reglementierungen sind im Bericht in erster Linie die beruflichen Qualifikationsanforderungen gemeint. Sie werden aus Gründen des Allgemeininteresses eingeführt, zu denen der Schutz der Verbraucher und der Arbeitnehmer, die Qualitätssicherung usw. gehören. Für die reglementierten Berufe gilt eine Qualifikationspflicht bzw. ein Tätigkeitsvorbehalt, d. h., der Beruf darf nur von Personen ausgeübt werden, die über die gesetzlich festgelegte Aus- und Weiterbildung verfügen.

Reglementierungen dürfen die in der Verfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit, sprich, das Recht auf freie Wahl der Arbeit und des Berufes, einschränken. Dies setzt voraus, dass sie

1. auf Gesetzen basieren
2. im öffentlichen Interesse sind

3. verhältnismässig sind (Verhältnis zwischen Zweck und Mittel muss ausgewogen sein)

 

Wie hoch ist der Reglementierungsgrad der Schweiz?

Jede Reglementierung beeinflusst den Wettbewerb unter den Wirtschaftsakteuren. Aus diesem Grund werde der Bestand an Regulierungen regelmässig überprüft. Ob eine Qualifikationsanforderung nötig bzw. angemessen ist, sei jedoch oft eine politische Ermessensfrage.

Im europäischen Vergleich liege die Schweiz mit 177, mehrheitlich bundesrechtlich reglementierten Berufen im Mittelfeld. Das Elektrofachpersonal zählt zu den 15 Berufen des Baubereiches, die einer Reglementierung unterstellt sind. Bezogen auf die Gesamtheit der ausgeübten Berufe werde nur ein kleiner Anteil des Arbeitsmarktes resp. des freien Marktzuganges durch Qualifikationsanforderungen reglementiert resp. eingeschränkt. Die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz werde dadurch nicht unnötig geschwächt, von Protektionismus könne nicht die Rede sein. Zudem habe der Bundesrat immer wieder bekräftigt, dass er gegen überbordende Reglementierungen vorgehen wolle. Ziel sei es, nur unbedingt notwendige und wirksame Qualifikationsanforderungen beizubehalten, die im öffentlichen Interesse seien.

 

Fazit

 1. Trotz neuer Reglementierungen im Berichtszeitraum von 15 Jahren sei in der Schweiz keine Regulierungswut im beruflichen Bereich feststellbar.

 2. Reglementierungen in der Schweiz seien das Ergebnis breit abgestützter, demokratischer Prozesse, in die auch die Wirtschaftsakteure miteinbezogen werden. Dies führe dazu, dass der Gesetzgeber nur da eingreife, wo es unbedingt nötig sei. Sämtliche Qualifikationsanforderungen der letzten 10 Jahre auf Bundesebene, die auch Tätigkeiten im Elektrobereich betreffen, gingen zudem auf parlamentarische Vorstösse zurück.

 

 Stellungnahme des VSEK zum Bericht

 Mit seinem Bericht hat der Bundesrat unserer Ansicht nach einen wichtigen Schritt getan, der auch den Wert der Aus- und Weiterbildung in der Elektrobranche unterstreicht und schützt. Wir teilen die Meinung des Bundesrates, dass ein offener, fairer Wettbewerb ein hohes Gut ist, dem im Allgemeininteresse Sorge getragen werden muss. Die Wirtschaftsfreiheit ist so bedeutend, dass sie den Weg in die Schweizer Verfassung gefunden hat (Art. 27 BV). Trotzdem macht es in unseren Augen Sinn, dass sich die Marktteilnehmer gerade in sicherheitskritischen Bereichen wie der Elektrotechnik an ein Minimum an Spielregeln halten müssen. Übertragen auf die Elektrosicherheitsberatung bedeutet dies, dass für das Ausüben unseres Berufes gewisse Mindestanforderungen bezüglich Ausbildungsstand usw. einzuhalten sind. Dies ist im Interesse der Schweizer Elektrobranche, Stichwort Qualitätssicherung, und nicht zuletzt im öffentlichen Interesse der Elektrosicherheit.

Gerade jetzt, wo im Rahmen der Energiestrategie 2050 ein neues Zeitalter der Schweizer Energieversorgung begonnen hat, ist es für uns Elektrosicherheitsberaterinnen und Berater von existenzieller Bedeutung, dass wir uns für eine moderne Reglementierung einsetzen, die auf der Höhe der Technik und einer nachhaltigen Energiepolitik (Smart Grids, erneuerbare Energien) ist. Machen wir uns zu unverzichtbaren Sicherheitsexperten für Installationen der herkömmlichen und klimaneutralen Energieversorgung. Unsere Beratung und Expertise werden so gefragter denn je sein.

 

 

Sind gewisse Berufsgruppen in der Schweiz überreglementiert? Eine Bestandesaufnahme der beruflichen Reglementierungen

 Kommentare (1)


Stefan Weilenmann - 26.01.2020 09:58

Diese Ausführung gelten nicht nur für die Installationskontrolle von elektrischen Installationen, im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27), sondern auch für die Anforderungen der Ersteller solcher elektrischen Installationen.
Durch die Erweiterungen und der stetigen Änderung der hierfür tätigen Wirtschaftsakteure, sind den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechend Rechnung und Beachtung zu tragen.
Es geht um sichere Elektrizität als oberstes Gebot, welches den Personen- und Sachenschutz, sowie den Schutz von Nutztieren betreffend den Installationen, sowie um den Anlagenschutz zur Versorgungssicherheit mieinschliesst.
Dabei ist genau der Kontrolle der elektrischen Installationen entsprechende Beachtung beizumessen.
Insbesondere auch weil bei Erweiterungen der Installationen, für dezentrale Energieerzeugung an bestehenden elektrischen Installationen oder Infrastruktur der E-Mobility, diese die vorgenannten Punkte der Elektrizität gewährleistet sein müssen.


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